Allgemeine Einlagerungsbedingungen für Kundenreifen/-räder
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,


nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für die Einlagerung von Reifen/Rädern. Ihr Vertragspartner ist das Autohaus Meyer, Königstraße 4, 26676 Harkebrügge


Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen sorgfältig durch!


  1. Wir übernehmen für ihr Fahrzeug Räder/Reifen in Verwahrung und bewahren diese fachgerecht für eine Saison auf.
  2. Der Verwahrungsvertrag wird abgeschlossen auf die Dauer von sechs Monaten ab Datum der Einlagerung der zu verwahrende Artikel.
  3. Die Verwahrungsgebühr beträgt 25,00€ zzgl. der derzeit gesetzlichen Mehrwertsteuer für eine Saison (6 Monate).
  4. Sie haben das Recht, die bei uns verwahrten Artikel jederzeit wieder herauszuholen, ein Anspruch auf Erstattung der Verwahrungsgebühr besteht nicht. Mit Abholung der Artikel endet der Verwahrungs-vertrag.
  5. Werden die Artikel nach Ablauf von sechs Monaten nicht abgeholt, wird bereits jetzt vereinbart, dass die vorstehend genannten Verwahrungsgebühren für eine weitere Verwahrungszeit von sechs Monaten fällig werden. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, vom Kunden die Rücknahme der verwahrten Artikel zu verlangen.
  6. Werden die verwahrten Artikel nach Ablauf von zwei Jahren nach Einlagerung nicht abgeholt oder zurückverlangt, erklärt sich der Kunde bereits jetzt mit einer freihändigen Verwertung durch uns ein-verstanden.
  7. Wir leisten Gewähr dafür, dass die Verwahrung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt durchgeführt wird. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.


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